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Rekursdelegation

Gegen die Entscheide von Inspektoren oder der Inspektionsstelle kann bei beef control schriftlich Rekurs eingereicht werden.

Rekurse erster Instanz werden durch die Leitung beef control bearbeitet. Es wird geprüft, ob der Entscheid des Inspektors bzw. der Inspektionsstelle korrigiert oder neu beurteilt werden muss. Eine Korrektur kann gemacht werden, wenn Mitarbeitenden von beef control anlässlich der aktuellen Inspektion oder der Nachbearbeitung Fehler unterlaufen sind. Eine Neubeurteilung ist nur möglich, wenn neue Tatsachen geltend gemacht werden, welche zum Zeitpunkt der Inspektion bereits Bestand hatten, jedoch nicht vorgebracht worden waren. Sind weder eine Korrektur noch eine Neubeurteilung möglich, so geht die Einsprache nach mündlicher Information des Rekurrenten an die Rekursdelegation zur Beurteilung in zweiter Instanz.

Mitglieder der Rekursdelegation:

  • Jakob Fritz, Präsident
  • Ursula Bapst Brunner
  • Ruedi Schmied
  • Salomé Tschumper-Wagner

Gebühren

  • Bearbeitung der Einsprache in erster Instanz
    • Korrektur des Entscheides der Inspektionsstelle – keine Verrechnung des Aufwandes
    • Neubeurteilung des Entscheides der Inspektionsstelle – 50 Franken zzgl. MwSt.
    • Weitergabe an zweite Instanz – keine Verrechnung des Aufwandes
  • Bearbeitung der Einsprache in zweiter Instanz
    • Gutheissung des Rekurses – keine Verrechnung des Aufwandes
    • Ablehnung des Rekurses – 500 Franken zzgl. MwSt.
    • Teilweise Gutheissung des Rekurses (z.B. Reduktion/Milderung der Sanktion) – 250 Franken zzgl. MwSt.

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