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Inspektionsablauf

Die Inspektionen durch beef control finden in der Regel unangemeldet statt. Mit diesem Vorgehen erklärt sich der Betriebsleiter spätestens bei der ersten Kontrolle einverstanden.

Der Inspektor kontrolliert die zum Betrieb gehörenden Stallungen, Weiden und Tiere sowie die notwendigen Unterlagen und hält seine Beobachtungen auf dem Kontrollformular fest. Können nicht alle Unterlagen eingesehen werden, müssen diese innert 2 Wochen nach der Inspektion an beef control nachgereicht werden.

Allfällige Abweichungen von den Anforderungen werden anhand der Sanktionsliste beurteilt. Es gibt folgende Sanktionen:

  • Bemerkung auf dem Kontrollformular: Spätestens in der nächsten Kontrollkampagne wird die Einhaltung der Auflagen überprüft.
  • Befristete Anerkennung: Es wird eine Auflage gemacht und eine Frist gesetzt. Nach Ablauf der Frist wird eine kostenpflichtige Nachkontrolle zur Überprüfung der Mängelbehebung durchgeführt.
  • Liefersperre: Der Betrieb wird für mindestens 6 Monate für die Labelproduktion gesperrt. Nach Ablauf der Sperrfrist wird auf Wunsch des Betriebsleiters eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt, damit der Betrieb erneut anerkannt wird.
  • Ausschluss: Der Betrieb wird von der Labelproduktion ausgeschlossen. Nach frühestens 6 Monaten kann auf Wunsch des Betriebsleiters eine kostenpflichtige Nachkontrolle durchgeführt werden, damit der Betrieb bei Einhaltung der Reglemente anerkannt werden kann. Der Status des Betriebes entspricht dann demjenigen eines Neueinsteigers.

Ist ein Betriebsleiter mit dem Kontrollergebnis nicht einverstanden, kann er innert 3 Werktagen nach der Inspektion bei beef control schriftlich Einsprache erheben.

Folgendes Schema gibt einen Überblick über den Inspektionsablauf:


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